Landesfeuerwehrverband Hessen

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Florianvertrag für Feuerwehrvereine

- Versicherungsleistungen erweitert -

von Gerd Fuchs

Die SV SparkassenVersicherung, der Landesfeuerwehrverband Hessen und der Thüringer Feuerwehr-Verband haben gemeinsam ein neues Paket geschnürt. Der seit vielen Jahren bekannte und bewährte "Florianvertrag" - Feuerwehrversicherungsvertrag für Feuerwehrvereine, der zuletzt als Rahmenvertragswerk jeweils gesondert für die Bundesländer Hessen und Thüringen angeboten wurde, ist jetzt gebündelt.

Zur Historie:
Zum 01.01.1978 haben die SV SparkassenVersicherung und der Landesfeuerwehrverband Hessen ein globales Versicherungsvertragswerk, den Feuerwehrversicherungsvertrag für die Feuerwehrvereine in Hessen - genannt "Florian-Vertrag", - ins Leben gerufen. Mit diesem Rahmenvertrag bietet die SV SparkassenVersicherung als öffentlicher Versicherer und Partner der Feuerwehren in ihrem Geschäftsgebiet Versicherungsschutz für die vielfältigen Aktivitäten der Feuerwehrvereine und Feuerwehrverbände in Hessen. Mit dem Versicherungsangebot wurde damals einem langgehegten Wunsch der Feuerwehren, kompakten Versicherungsschutz zu bieten, entsprochen. Der Rahmenvertrag hatte eine bis dahin bestehende Versicherungslücke geschlossen.

Die überaus guten hessischen Erfahrungen wurden im Jahre 1991 im Zuge des Aufbaues des Feuerwehrvereins- und -verbandswesens in Thüringen auch auf den Freistaat Thüringen übertragen. Analog Hessen schloß der Thüringer Feuerwehr-Verband mit der SV SparkassenVersicherung einen Rahmenvertrag, mit dem der "Florian-Vertrag" deckungsgleich in das thüringische Geschäftsgebiet übertragen wurde.

Das erweiterte Vertragswerk:
In das bisherige Vertragswerk, das bisher moderat fortgeschrieben wurde, sollten nun die Erkenntnisse und Erfahrungen aus vielen Beratungen, Anfragen und Schadenregulierungen, die sich während der langen Laufzeit ergeben haben, einfließen.

Im Zuge der notwendigen Umstellung der Versicherungsleistungen auf Euro zum 01.01.2002 sind von den Vertragspartnern alle Erkenntnisse zusammengetragen und beraten worden.

Das Ergebnis der Beratungen zwischen den Vertragspartnern, der SV SparkassenVersicherung, dem Landesfeuerwehrverband Hessen und dem Thüringer Feuerwehr-Verband, sind

  • angemessene Anhebungen der Versicherungsleistungen in den Sparten Unfall-, Kasko-, Haftpflicht- und Sachversicherung und die
  • Einbeziehung von Erweiterungen im Versicherungsumfang wie
  • gegenseitige Haftpflichtansprüche der Vereinsmitglieder untereinander und
  • Mietsachschäden im Rahmen der Haftpflichtversicherung und
  • Vandalismus in der Sachversicherung.

Weil das Rahmenvertragswerk mit den Risiken Unfall, Haftpflicht, Kasko, Sach, Vertrauensschaden, Rechtsschutz und dem dafür eingeräumten Sonderbeitrag nicht allumfassend sein kann und die Aktivitäten und Tätigkeiten der Feuerwehrvereine und -verbände in ihrer Ausprägung zusätzliche Versicherungsleistungen beanspruchen, bietet die SV SparkassenVersicherung zusätzliche Pakete für die Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen einen zusätzlichen Beitrag an.

Das 1. Paket beinhaltet:

  • Zusatzunfallversicherung für Ehepartner/Lebensgefährten
  • Zusatzunfallversicherung für Vorstände der Feuerwehrvereine/-verbände
  • Musikinstrumentenversicherung
  • Zusatzunfallversicherung für "Bambini-Feuerwehren"

Neu in das Paket aufgenommen wurde einem aktuellen Wunsch entsprechend auch eine Zusatzunfallversicherung für sog. "Bambini-Feuerwehren".

Um den Versicherungsschutz für das vielfältige Wirken der Feuerwehrvereine/-verbände zu komplettieren, werden als weiteres Paket für die Bereiche Unfall, Haftpflicht, Ausstellungsversicherung Zusatzversicherungen für weitere Veranstaltungen angeboten. Damit soll den Feuerwehrvereinen und -verbänden die Möglichkeit gegeben werden, ihr Engagement so umfassend wie möglich abzusichern.

Klar bleibt, daß nicht allumfassend alles versicherbar ist, was an Schäden entstehen kann. Auch im Versicherungswesen muß die Erkenntnis bleiben:

  • Allumfassender Versicherungsschutz für alle nur möglichen und denkbaren Schäden ist nicht zu bieten,
  • Versicherungschutz ist immer im Umfang begrenzt.

Der Rahmenvertrag:
Die Vertragspartner waren sich einig, künftig nicht mehr zwei Rahmenverträge nebeneinander laufen zu lassen. Vielmehr wurde Übereinstimmung darin erzielt, ein gemeinsames Rahmenvertragswerk für das Bundesland Hessen und den Freistaat Thüringen zu schaffen.

Mit der Unterzeichnung eines Nachtrages zum Ursprungsvertragswerk, dem Florian-Vertrag für die Länder Hessen und Thüringen zum 01.01.2002, wird ein historischer Schritt begangen.

Die Vertragspartner sind sich einig darin, daß mit der Vertragsunterzeichnung des Nachtrages zum ursprünglichen Rahmenvertrag ein Versicherungspaket angeboten wird, das den berechtigten Wünschen auf Absicherung gerecht wird und eine zukunftsorientierte Ausrichtung erfahren hat. Die Vertragspartner sind sich auch einig darin, den Versicherungsschutz bei Bedarf fortzuschreiben.


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