Landesfeuerwehrverband Hessen |
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Florianvertrag für Feuerwehrvereine- Versicherungsleistungen erweitert -von Gerd FuchsDie SV SparkassenVersicherung, der Landesfeuerwehrverband Hessen und der Thüringer Feuerwehr-Verband haben gemeinsam ein neues Paket geschnürt. Der seit vielen Jahren bekannte und bewährte "Florianvertrag" - Feuerwehrversicherungsvertrag für Feuerwehrvereine, der zuletzt als Rahmenvertragswerk jeweils gesondert für die Bundesländer Hessen und Thüringen angeboten wurde, ist jetzt gebündelt.
Zur Historie: Die überaus guten hessischen Erfahrungen wurden im Jahre 1991 im Zuge des Aufbaues des Feuerwehrvereins- und -verbandswesens in Thüringen auch auf den Freistaat Thüringen übertragen. Analog Hessen schloß der Thüringer Feuerwehr-Verband mit der SV SparkassenVersicherung einen Rahmenvertrag, mit dem der "Florian-Vertrag" deckungsgleich in das thüringische Geschäftsgebiet übertragen wurde.
Das erweiterte Vertragswerk: Im Zuge der notwendigen Umstellung der Versicherungsleistungen auf Euro zum 01.01.2002 sind von den Vertragspartnern alle Erkenntnisse zusammengetragen und beraten worden. Das Ergebnis der Beratungen zwischen den Vertragspartnern, der SV SparkassenVersicherung, dem Landesfeuerwehrverband Hessen und dem Thüringer Feuerwehr-Verband, sind
Weil das Rahmenvertragswerk mit den Risiken Unfall, Haftpflicht, Kasko, Sach, Vertrauensschaden, Rechtsschutz und dem dafür eingeräumten Sonderbeitrag nicht allumfassend sein kann und die Aktivitäten und Tätigkeiten der Feuerwehrvereine und -verbände in ihrer Ausprägung zusätzliche Versicherungsleistungen beanspruchen, bietet die SV SparkassenVersicherung zusätzliche Pakete für die Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen einen zusätzlichen Beitrag an. Das 1. Paket beinhaltet:
Neu in das Paket aufgenommen wurde einem aktuellen Wunsch entsprechend auch eine Zusatzunfallversicherung für sog. "Bambini-Feuerwehren". Um den Versicherungsschutz für das vielfältige Wirken der Feuerwehrvereine/-verbände zu komplettieren, werden als weiteres Paket für die Bereiche Unfall, Haftpflicht, Ausstellungsversicherung Zusatzversicherungen für weitere Veranstaltungen angeboten. Damit soll den Feuerwehrvereinen und -verbänden die Möglichkeit gegeben werden, ihr Engagement so umfassend wie möglich abzusichern. Klar bleibt, daß nicht allumfassend alles versicherbar ist, was an Schäden entstehen kann. Auch im Versicherungswesen muß die Erkenntnis bleiben:
Der Rahmenvertrag: Mit der Unterzeichnung eines Nachtrages zum Ursprungsvertragswerk, dem Florian-Vertrag für die Länder Hessen und Thüringen zum 01.01.2002, wird ein historischer Schritt begangen. Die Vertragspartner sind sich einig darin, daß mit der Vertragsunterzeichnung des Nachtrages zum ursprünglichen Rahmenvertrag ein Versicherungspaket angeboten wird, das den berechtigten Wünschen auf Absicherung gerecht wird und eine zukunftsorientierte Ausrichtung erfahren hat. Die Vertragspartner sind sich auch einig darin, den Versicherungsschutz bei Bedarf fortzuschreiben. |
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