Landesfeuerwehrverband Hessen

Samstag, 04. Februar 2012 Unwetterwarnungen des DWD...
 
Mit Google die LFV-Website durchsuchen:
 
 

Florian-Vertrag

- 2002 -

Kurzinformation über den Versicherungsumfang des zwischen dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. sowie dem Thüringer Feuerwehr-Verband e.V. und der SV SparkassenVersicherung, Öffentliche Versicherungsanstalt, Hessen - Nassau - Thüringen, abgeschlossenen Feuerwehrversicherungsvertrages für Feuerwehr-vereinigungen in Hessen/Thüringen und deren Mitglieder

Allgemeines

Dank der Unterstützung der SV SparkassenVersicherung sowie der mit dem Feuerwehrwesen und mit den Belangen unserer Gemeinschaft vertrauten Persönlichkeiten war es möglich, den Mitgliedern unserer Verbände optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dabei galt es einen möglichst wirkungsvollen prämiengünstigen Versicherungsschutz zu erreichen und ein echtes Mitspracherecht des Hessischen und des Thüringischen Feuerwehrverbandes zu erwirken. Mit dem vorliegenden Vertrag sind die Verbände und die Feuerwehrvereinigungen davor geschützt, unter- oder überversichert zu sein. Die vielen vorliegenden Einzelpolicen kommen in Wegfall, Versicherungsbedingungen sowie Versicherungssummen sind zeitgemäßen Bedürfnissen angepasst. Durch den Einschluss des Veranstaltungsrisikos bedarf es keiner besonderen Versicherung bei Veranstaltungen. Gerade hier trugen die veranstaltenden Feuerwehrvereine im Schadenfall ein unübersehbares Risiko, wenn die Notwendigkeit zu Abschluss eines besonderen Versicherungsvertrages übersehen wurde.

1. Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung für die Mitglieder der Feuerwehrvereine ist dazu geschaffen, von den Mitgliedern wirtschaftliche Schäden abzuwenden, falls der Versicherte durch einen Unfall bei satzungsgemäßer Vereinstätigkeit einschließlich des Wegerisikos in seiner Erwerbsfähigkeit vorübergehend oder dauernd beeinträchtigt wird oder den Tod erleidet. Weil die Feuerwehrvereinigungen selbständige Vereine sind und somit vereinssatzungsgemäße Aufgaben erfüllen, werden diese Tätigkeitsbereiche ihrer Mitglieder nur in Ausnahmefällen als dienstliche, ehrenamtliche und somit gesetzliche Tätigkeiten anerkannt und fallen in der Regel nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Auch die Versicherungsbedingungen der privaten Zusatzversicherungen für Feuerwehren erstrecken sich nur beschränkt auf die Vereinstätigkeit.

Die Versicherungssummen betragen:
für den TodesfallEUR 15.000,00
für den Fall der VollinvaliditätEUR 40.000,00
Unfall-Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld vom ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes anEUR 15,00
BergungskostenEUR 2.000,00
Für Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr tritt anstelle der Versicherungssumme für den Todesfall der Ersatz der nachweislich aufgewendeten Bestattungskosten bis EUR 10.000,00.

2. Haftpflichtversicherung

Wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dieses Risiko deckt die Haftpflichtversicherung. Der Versicherer übernimmt dabei nicht nur die Befriedigung berechtigter Ansprüche, sondern hat auch die Aufgabe, unberechtigte oder übersetzte Forderungen abzuwehren. Versichert sind auch die Haftpflichtrisiken aus Vereinsveranstaltungen jeder Art, auch der Betrieb von Bewirtschaftungen in eigener Regie ohne speziellen Antrag und besondere Prämienzahlungen. Mitversichert ist die persönliche Haftpflicht der Jugendleiter und die übernommene Aufsichtspflicht- sowie die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder im festgelegten Tätigkeitsbereich. Unter Versicherungsschutz stehen auch Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen, z.B. Landesfeuerwehrtage oder -feste, Bezirks- oder Kreisfeste und die dabei stattfindenden Umzüge sowie Jugend- und Spielleutetreffen und Wettbewerbe.

Die Deckungssummen betragen je Schadenereignis:
EUR 2.000.000,00für Personen- und/oder Sachschäden
EUR 100.000,00für Vermögensschäden
EUR 250,00Selbstbehalt nur für Mietsachschäden
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Doppelte dieser Versicherungssummen.

3. Kaskoversicherung für Schäden an privateigenen Kraftfahrzeugen bei Unfällen während satzungsgemäßer Tätigkeit der Mitglieder

Im Gegensatz zu den § 11 HBKG festgelegten Verpflichtungen der Träger der Freiwilligen Feuerwehren, den Mitgliedern der Feuerwehren, für die im dienstlichen Einsatz entstandenen Sachschäden eine Entschädigung zu gewähren, haben die Mitglieder der Feuerwehrverbände und -vereine keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Sachentschädigung bei entstandenen Schäden an ihren Kraftfahrzeugen in Ausübung der Vereinstätigkeit. Der Schließung dieser Lücke dient die Kaskoversicherung. Der Versicherungsschutz gilt für alle Fahrten, durch die die Mitglieder zur Erfüllung satzungsgemäßer Tätigkeiten zu einem auswärtigen Ort hin und zurück befördert werden. Die Kaskoversicherung nach dem "Feuerwehrvertrag" geht eventuell bestehenden privaten Kaskoversicherungen vor, bewirkt also nicht den Verlust eines Schadenfreiheitsrabattes bei der privaten Kaskoversicherung.

Die Versicherungssummen betragen:
EUR 15.000,00je Fahrzeug
EUR 150.000,00Gesamtentschädigung pro Jahr
EUR 150,00Selbstbehalt je Schadenereignis

4. Sachversicherung

Jede Feuerwehrvereinigung verfügt über vereinseigene Sachen. Hierzu gehören z.B. Schränke, Fahnen und Standarten, Musikinstrumente, Transparente, Tanzböden, Holzgerüste zur Erstellung von Festzelten sowie Ausrüstungsgegenstände für Leistungswettkämpfe und u.U. Büroeinrichtungen. Diese Sachen sind gegen Brand-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmschäden versichert. Dies bezieht sich sowohl auf das Vereinseigentum in Kameradschaftsheimen oder Vereinslokalen, als auch auf das in häuslicher Obhut der Mitglieder befindliche Vereinsvermögen wie Musikinstrumente, Fahnen, Schränke und dgl., soweit dieses nicht durch die Hausratversicherung des Obwalters versichert ist. Bei satzungsgemäßen oder angeordneten Veranstaltungen außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten befindliche Sachen sind diese innerhalb Europas mitversichert, wobei für die Einbruchdiebstahlversicherung die Unterbringung in gut verschlossenen Räumen (Gebäude) Voraussetzung ist.

Die Versicherungssummen betragen:
EUR 3.000,00je Verein
EUR 20.000,00Landesfeuerwehrverband, Bezirks-, Kreisverband
EUR 3.000.000,00gesamt pro Jahr/Feuerwehr

5. Vereinsrechtsschutzversicherung

Der Rechtsschutzversicherer übernimmt aus satzungsgemäßer Vereinstätigkeit die erforderlichen Kosten bei Verfolgung folgender Rechtsangelegenheiten:

  • Geltendmachen gesetzlicher Schadenersatzansprüche
  • Verteidigung in Strafverfahren
  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Sozialgerichten in Angelegenheiten der Sozialversicherung
Verkehrsrechtsschutz ist nicht Gegenstand des Vertrages.

Die Versicherungssummen betragen:
EUR 102.258,00Versicherungssumme
EUR 25.565,00Strafkaution

6. Vertrauensschaden-Versicherung

Die Vertrauensschadensversicherung gewährt Versicherungsschutz bei auf Vorsatz beruhenden Delikten wie Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung durch Mitglieder von Organen des Landesfeuerwehrverbandes, der Bezirks- und Kreisfeuerwehrverbände und der örtlichen Feuerwehrvereine sowie der hauptberuflich Beschäftigten des Feuerwehrverbandes und seiner angeschlossenen Gliederungen.
EUR 2.500,00je Verein
EUR 4.000,00Bezirks-, Kreisfeuerwehrverband
EUR 5.000,00Landesfeuerwehrverband
EUR 50.000,00gesamt pro Jahr
EUR 100,00Selbstbeteiligung

Beitrag

GrundschutzEUR 0,66 incl. Vers.-St.
Eine Mindestprämie wird nicht erhoben.

Zusatzversicherungen

Zusätzlich zum Grundvertrag kann abgeschlossen werden:
Unfall-Versicherung
a) Ehepartner/LebensgefährteEUR 0,16 incl. Vers.-St.
b) Zusatz-Unfall-VersicherungEUR 26,20 incl. Vers.-St.
c) Zusatz-Unfall-Versicherung "Bambini", 3-14 JahreEUR 0,50 incl. Vers.-St.

Sach-Versicherung
pro EUR 500,00EUR 1,40 incl. Vers.-St.

Musikinstrumenten-Versicherung
bis EUR 15.000,00 Versicherungssumme1,16 % incl. Vers.-St.
über EUR 15.000,00 Versicherungssumme0,87 % incl. Vers.-St.
Selbstbehalt pro SchadenfallEUR 15,00
Mindestprämie pro VertragEUR 29,00 incl. Vers.-St.

Weitere kurzfristige Zusatzversicherungen

Kurzfristig zum Grundvertrag können abgeschlossen werden:
Haftpflicht-Versicherung für freiwillige Helfer, die nicht Mitglieder der Feuerwehrvereins sindEUR 50,00 incl. Vers.-St.
Haftpflicht-Versicherung für berechtigte Teilnehmer an Umzügen, die nicht Mitglieder des Feuerwehrvereins sindEUR 100,00 incl. Vers.-St.
Unfall-Versicherung für berechtigte Teilnehmer an Umzügen, die nicht Mitglieder des Vereins sindEUR 100,00 incl. Vers.-St.
Unfall-Versicherung für freiwillige Helfer, die nicht Mitglieder der Feuerwehr sind
Beitrag pro PersonEUR 2,32 incl. Vers.-St.
Mindestbeitrag pro VeranstaltungEUR 23,20 incl. Vers.-St.
Ausstellungsversicherung für Festzelte gerechnet aus der Vers.-SummeEUR 3,48 incl. Vers.-St.
Mindestbeitrag pro VeranstaltungEUR 58,00 incl. Vers.-St.


Seite drucken Zum Seitenanfang
© Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. Impressum

DRK Eschwege DRK OV Eschwege DRK Ortsvereinigung Eschwege DRK Ortsverein Eschwege Deutsches Rotes Kreuz Ortsvereinigung Eschwege Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Eschwege