Landesfeuerwehrverband Hessen |
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Florian-Vertrag- 2002 -Kurzinformation über den Versicherungsumfang des zwischen dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. sowie dem Thüringer Feuerwehr-Verband e.V. und der SV SparkassenVersicherung, Öffentliche Versicherungsanstalt, Hessen - Nassau - Thüringen, abgeschlossenen Feuerwehrversicherungsvertrages für Feuerwehr-vereinigungen in Hessen/Thüringen und deren MitgliederAllgemeinesDank der Unterstützung der SV SparkassenVersicherung sowie der mit dem Feuerwehrwesen und mit den Belangen unserer Gemeinschaft vertrauten Persönlichkeiten war es möglich, den Mitgliedern unserer Verbände optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dabei galt es einen möglichst wirkungsvollen prämiengünstigen Versicherungsschutz zu erreichen und ein echtes Mitspracherecht des Hessischen und des Thüringischen Feuerwehrverbandes zu erwirken. Mit dem vorliegenden Vertrag sind die Verbände und die Feuerwehrvereinigungen davor geschützt, unter- oder überversichert zu sein. Die vielen vorliegenden Einzelpolicen kommen in Wegfall, Versicherungsbedingungen sowie Versicherungssummen sind zeitgemäßen Bedürfnissen angepasst. Durch den Einschluss des Veranstaltungsrisikos bedarf es keiner besonderen Versicherung bei Veranstaltungen. Gerade hier trugen die veranstaltenden Feuerwehrvereine im Schadenfall ein unübersehbares Risiko, wenn die Notwendigkeit zu Abschluss eines besonderen Versicherungsvertrages übersehen wurde. 1. UnfallversicherungDie private Unfallversicherung für die Mitglieder der Feuerwehrvereine ist dazu geschaffen, von den Mitgliedern wirtschaftliche Schäden abzuwenden, falls der Versicherte durch einen Unfall bei satzungsgemäßer Vereinstätigkeit einschließlich des Wegerisikos in seiner Erwerbsfähigkeit vorübergehend oder dauernd beeinträchtigt wird oder den Tod erleidet. Weil die Feuerwehrvereinigungen selbständige Vereine sind und somit vereinssatzungsgemäße Aufgaben erfüllen, werden diese Tätigkeitsbereiche ihrer Mitglieder nur in Ausnahmefällen als dienstliche, ehrenamtliche und somit gesetzliche Tätigkeiten anerkannt und fallen in der Regel nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Auch die Versicherungsbedingungen der privaten Zusatzversicherungen für Feuerwehren erstrecken sich nur beschränkt auf die Vereinstätigkeit. Die Versicherungssummen betragen:
2. HaftpflichtversicherungWer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dieses Risiko deckt die Haftpflichtversicherung. Der Versicherer übernimmt dabei nicht nur die Befriedigung berechtigter Ansprüche, sondern hat auch die Aufgabe, unberechtigte oder übersetzte Forderungen abzuwehren. Versichert sind auch die Haftpflichtrisiken aus Vereinsveranstaltungen jeder Art, auch der Betrieb von Bewirtschaftungen in eigener Regie ohne speziellen Antrag und besondere Prämienzahlungen. Mitversichert ist die persönliche Haftpflicht der Jugendleiter und die übernommene Aufsichtspflicht- sowie die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder im festgelegten Tätigkeitsbereich. Unter Versicherungsschutz stehen auch Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen, z.B. Landesfeuerwehrtage oder -feste, Bezirks- oder Kreisfeste und die dabei stattfindenden Umzüge sowie Jugend- und Spielleutetreffen und Wettbewerbe. Die Deckungssummen betragen je Schadenereignis:
3. Kaskoversicherung für Schäden an privateigenen Kraftfahrzeugen bei Unfällen während satzungsgemäßer Tätigkeit der MitgliederIm Gegensatz zu den § 11 HBKG festgelegten Verpflichtungen der Träger der Freiwilligen Feuerwehren, den Mitgliedern der Feuerwehren, für die im dienstlichen Einsatz entstandenen Sachschäden eine Entschädigung zu gewähren, haben die Mitglieder der Feuerwehrverbände und -vereine keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Sachentschädigung bei entstandenen Schäden an ihren Kraftfahrzeugen in Ausübung der Vereinstätigkeit. Der Schließung dieser Lücke dient die Kaskoversicherung. Der Versicherungsschutz gilt für alle Fahrten, durch die die Mitglieder zur Erfüllung satzungsgemäßer Tätigkeiten zu einem auswärtigen Ort hin und zurück befördert werden. Die Kaskoversicherung nach dem "Feuerwehrvertrag" geht eventuell bestehenden privaten Kaskoversicherungen vor, bewirkt also nicht den Verlust eines Schadenfreiheitsrabattes bei der privaten Kaskoversicherung. Die Versicherungssummen betragen:
4. SachversicherungJede Feuerwehrvereinigung verfügt über vereinseigene Sachen. Hierzu gehören z.B. Schränke, Fahnen und Standarten, Musikinstrumente, Transparente, Tanzböden, Holzgerüste zur Erstellung von Festzelten sowie Ausrüstungsgegenstände für Leistungswettkämpfe und u.U. Büroeinrichtungen. Diese Sachen sind gegen Brand-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmschäden versichert. Dies bezieht sich sowohl auf das Vereinseigentum in Kameradschaftsheimen oder Vereinslokalen, als auch auf das in häuslicher Obhut der Mitglieder befindliche Vereinsvermögen wie Musikinstrumente, Fahnen, Schränke und dgl., soweit dieses nicht durch die Hausratversicherung des Obwalters versichert ist. Bei satzungsgemäßen oder angeordneten Veranstaltungen außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten befindliche Sachen sind diese innerhalb Europas mitversichert, wobei für die Einbruchdiebstahlversicherung die Unterbringung in gut verschlossenen Räumen (Gebäude) Voraussetzung ist. Die Versicherungssummen betragen:
5. VereinsrechtsschutzversicherungDer Rechtsschutzversicherer übernimmt aus satzungsgemäßer Vereinstätigkeit die erforderlichen Kosten bei Verfolgung folgender Rechtsangelegenheiten:
Die Versicherungssummen betragen:
6. Vertrauensschaden-VersicherungDie Vertrauensschadensversicherung gewährt Versicherungsschutz bei auf Vorsatz beruhenden Delikten wie Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung durch Mitglieder von Organen des Landesfeuerwehrverbandes, der Bezirks- und Kreisfeuerwehrverbände und der örtlichen Feuerwehrvereine sowie der hauptberuflich Beschäftigten des Feuerwehrverbandes und seiner angeschlossenen Gliederungen.
Beitrag
Zusatzversicherungen
Zusätzlich zum Grundvertrag kann abgeschlossen werden:
Sach-Versicherung
Weitere kurzfristige ZusatzversicherungenKurzfristig zum Grundvertrag können abgeschlossen werden:
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