Landesfeuerwehrverband Hessen |
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Hinweise und Empfehlungen zur Bedarfs- und EntwicklungsplanungDer Landesfeuerwehrverband Hessen hat zusammen mit einer Arbeitsgruppe des Nassauischen Feuerwehrverbandes Hinweise zur Durchführung und Empfehlung einer Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung für die Städte und Gemeinden im Lande Hessen entwickelt. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen und als Weiterführung eines vergleichbaren Modells hat der Landesfeuerwehrverband Hessen ein Konzept erstellt, dass auf Erfahrungswerten und operativ-taktischen Erwägungen beruht. Nach § 3 Abs. 1 Ziff. 1 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17.12.1998 haben die Gemeinden in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Hinsichtlich der Parameter, die für die Erstellung bzw. Fortschreibung eines solchen Planes maßgeblich sind, ist eine erste Konkretisierung durch die Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der Öffentlichen Feuerwehren (FWOrgVO) vom 29. August 2001 erfolgt. Die Mindestanforderungen für den Grundbrandschutz sind in § 1 Abs.1 FwOrgVO in Verbindung mit der Anlage näher konkretisiert worden. Ein Verfahren zur Ermittlung der Ist- bzw. Sollstärke der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren enthalten die gesetzlichen Bestimmungen aber nicht. Ein Excel-Datenblatt zur Bedarfs- und Entwicklungsplanung sowie eine Broschüre (PDF) mit Hinweisen finden Sie im Download-Bereich |
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