Landesfeuerwehrverband Hessen |
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Die notwendigen Änderungen für den Katastrophenschutz in Hessen aus der Sicht des Landesfeuerwehrverbandes Hessen e.V.:
Hessisches Ministerium Datum: 10.10.2001 Katastrophenschutz in HessenSehr geehrter Herr Staatsminister Bouffier, die Ereignisse in den Vereinigten Staaten und die allgemeine weltpolitische Lage haben auch den Landesfeuerwehrverband Hessen zu weitergehenden Überlegungen und zur Überprüfung der Situation des Katastrophenschutzes in Hessen veranlasst. Daraus ergeben sich nachfolgende Punkte: Information der BevölkerungWie bekannt, gibt es keine einheitliche landesweite Vorgabe für die Kommunen - denen diese Aufgabe nach dem HBKG übertragen wurde - zwecks konkreter Umsetzung. Die Kommunen sollten hier auf ihre Pflichten hingewiesen werden. Dieses einheitliche Konzept könnte so aussehen, dass zuerst einmal die Auslöse-Signale beschrieben werden, welche Sirenen überhaupt eingesetzt werden sollten (mit oder ohne Durchsagemöglichkeit je nach örtlicher Notwendigkeit), Standorte mit Ausbreitungsvorgaben, die Auslösung (Funk, Draht?) - ggf. mögliche Landessonderzuwendungen für ein flächendeckendes System, das derzeit nur partiell besteht und Neubaubereiche oft überhaupt nicht eingebunden sind. Außerdem wäre es erforderlich auf Landesebene eine Info-Hotline einzurichten um Fragen besorgter Bürgerinnen/Bürger kompetent zu beantworten, die derzeit eingehen - von Fragen wie "Wie kann ich mir selbst helfen" bis zu "Wo kann ich Gasmasken kaufen", "Welche Vorsorgemaßnahmen hat der Staat getroffen!" usw. Neben allgemeinen Sicherheitsfragen sollten hier auch Fragen des Katastrophenschutzes/Zivilschutz beantwortet werden können. Hierbei müssen auch die neuen Medien wie das Internet als sinnvolle Möglichkeit mit eingebunden werden (z.B. Info-Homepage, E-Mail-Adresse für Anfragen aus der Bevölkerung). Diese allgemeinen Informationen vom Land können jedoch kein Bürgertelefon in einem Einsatzfall ersetzen. Modernisierung der KommunikationstechnikDie Kommunikationstechnik ist ein wesentlicher Faktor, um in einem größeren Schadensfall effektivere Hilfe leisten zu können. Das bisherige auf analoger Funktechnik basierende System funktioniert in Hessen einwandfrei. Bei Großschadenslagen treten jedoch systembedingte Mängel auf. Die notwendige weitere Umsetzung der hier erforderlichen Veränderungen muss zielgerichtet unterstützt werden. Hierbei muss der Ausbau und auch die Vorhaltung geeigneter redundanter Systeme erfolgen. Insbesondere die Gefahrenabwehrstäbe sind mit entsprechenden modernen und abhörgesicherten Informations- und Kommunikationsmitteln auszustatten. Die Ausstattung der Informations- und Kommunikations-Einheiten muss diesen Erfordernissen adäquat angepasst werden. Hierbei sollte moderne Ausrüstung wie z. B. Richtfunktechnik zum Einsatz kommen. Ausstattung der FeuerwehrenInsbesondere die Ausstattung im GABC-Zug entspricht nicht den heutigen Erfordernissen. Bereits kurz nach den MKS-Fällen wurde vorgeschlagen hier Ausstattung zu ergänzen. Wie bekannt, sind die Ausrüstungskomponenten des Bundes hauptsächlich für den erweiterten Katastrophenschutz beschafft. Eine Ergänzung hat durch die Länder zu erfolgen. Diese fehlt in Hessen. Konkret bedeutet dies, dass z.B. Strahlenschutzausstattungen (pro Kreis ein Satz) für besondere Feuerwehren vor über 20 Jahren vom Land beschafft wurden und bis heute nicht ergänzt sind. Für die GABC-Züge sollte umgehend eine Ergänzung der Ausstattung zum Nachweis von radioaktiven Stoffen erfolgen. Die teilweise vorhandenen Strahlenspürtruppfahrzeuge können hier nicht einbezogen werden, da diese speziell für die kerntechnischen Anlagen beschafft wurden. Die Dekontaminationsmöglichkeiten der GABC-Züge sind unvollständig, diese sollten überprüft und auch ergänzt werden - zur Beratung bieten wir kompetente Ansprechpartner an. Auch der Nachweis von chemischen Reagenzien ist aufgrund des derzeitigen Gefahrenpotentials nicht ausreichend und sollte landeseinheitlich - auch wegen der notwendigen Ausbildung - erfolgen. In dem Bereich GABC - Einheiten sehen wir schnellstmöglichen Handlungsbedarf. Welche Sonderfahrzeuge noch für den abwehrenden Brandschutz zu beschaffen wären, sollte in einem gemeinsamen Gespräch mit der Fachabteilung diskutiert werden Wichtig ist für uns, dass es keine Trennung der Bereiche "Bundeskatastrophenschutz", "Landeskatastrophenschutz" und der "kommunalen Aufgabe Feuerwehr" geben darf, sondern dass dies ein eng miteinander verwobenes Netz ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Stellungnahme zum Katastrophenschutz - Konzept Hessen. Massenanfall von VerletztenEs besteht erheblicher Zweifel, ob in einem Großschadensfall viele Verletzte sehr kurzfristig qualitativ hochwertig versorgt werden können. Eine durchgängige Versorgung - von der Rettung, der Registrierung, dem Transport, den Behandlungsmöglichkeiten in Krankenhäusern - muss überprüft und sichergestellt werden. Insbesondere sind die Aufnahmekapazitäten von Krankenhäusern zu prüfen bzw. aus unserer Sicht zu gering. Dies ist eine Aufgabe der beiden Fachministerien, sofern auch künftig die bestehende Trennung beibehalten werden muß. Die Federführung gehört in die Hand ihres Hauses. Vorsorgeplanungen der VerwaltungenHier drängt sich der Verdacht auf, dass in den letzten zehn Jahren die Verwaltungen im Rahmen von Vorsorgemaßnahmen für Notfälle in recht unterschiedlicher Qualität tätig waren. Ein Katastrophenschutz-Plan allein ist hierfür nicht ausreichend, der überall vorgehalten wird. Für diese Vorsorgeplanung muss eine vom Land vorgegebene Rahmenplanung vorhanden sein. FinanzierungAbschließend weist der Landesfeuerwehrverband auf die Notwendigkeit hin, dass die Feuerschutzsteuer ausschließlich für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zur Verfügung stehen muss. Das Land Hessen ist gefragt seinen Verpflichtungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln für den Katastrophenschutz nachzukommen. Der Landesfeuerwehrverband steht gerne zu konstruktiven Gesprächen zur Verfügung und geht davon aus, dass diese Vorschläge Berücksichtigung finden. Insbesondere sollte auch die schnellstmögliche Umsetzung des Katastrophenschutz-Konzeptes des Landes Hessen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen |
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