Landesfeuerwehrverband Hessen

Donnerstag, 17. Mai 2012 Unwetterwarnungen des DWD...
 
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Feuerwehrhelme aus Textil-Phenol-Kunstharz-Werkstoff

Unfallgefahren im Brandeinsatz

Zu Ihrer Information teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt mit:

In der zweiten Jahreshälfte 2001 kam es in Hessen während einer Ausbildungsveranstaltung der Berufsfeuerwehr Kassel zu Problemen mit Helmen der Firma Schuberth, die der DIN EN 443 und der TW 17 Niedersachsen entsprechen. Hierbei kam es im Brandcontainer zu einer Blasenbildung durch "Aufquellen" des Helmkörpers. Der betroffene Feuerwehrmann mußte den Helm abziehen, um das auftretende Druckgefühl auf die Schädeldecke zu beenden. Weitere Nachfragen bei anderen Feuerwehren im Bundesgebiet ergaben, dass dieses Phänomen kein Einzelfall ist.

Bei einem Gespräch mit einem Vertreter der Herstellerfirma sowie einem Vertreter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg und des Bundesverbandes der Unfallkassen wurde das Problem besprochen. Auf Bundesebene sind Fachgremien in das weitere Verfahren eingebunden. Auf europäischer Ebene wird bei der anstehenden Überarbeitung der EN 443 eine entsprechende Änderung angestrebt.

Überprüfungen ergaben, dass der Helm unter hoher Wärmebelastung (vermutlich bei Temperaturen oberhalb 200°Celsius) offensichtlich aufgrund von Gasbildung großflächige Blasen bildet, die zur Ausbildung von Beulen auch nach Innen Führen können. Dabei wurde in einem Fall einem Feuerwehrmann durch den Kinnriemen die Kehle derart eingeschnürt, dass es in dessen Folge zur Panik und Atemnot kam. Mit der Durchtrennung des Kinnriemens konnte die Lage entschärft werden. Bei derartigen Vorkommnissen kann es auch zum Verrutschen der Atemschutzmaske kommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand resultiert das Problem allein aus der verwendeten Kunststoffzusammensetzung und deren Reaktion auf Wärmebeaufschlagung. Dies ist kein Problem der Form des Helmes. Aluminiumhelme und Helme auf der Basis von GFK-Epoxidharzbasis zeigen solch ein Verhalten nicht.

Im oben erwähnten Gespräch teilte der Vertreter der Firma Schuberth mit, dass im Helm "F210" der Firma Schuberth das duroplastische Material Glasfaser-Polyester-Kunstharz verwendet wird. Dieser Helm ist in Holland im Einsatz, um den Wünschen bestimmter Kundengruppen für erhöhte thermische Anforderungen im Brandcontainer zu entsprechen. Die Firma Schuberth wird allen Kunden anbieten, unbenutzte Helme gegen Schuberth "Glasfaser-Polyester-Kunstharz (UP-GF)-Helme zu einem Vorzugspreis auszutauschen.

Empfehlung

Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes wird folgendes Vorgehen empfohlen:

  1. Helme aus Textil-Phenol-Kunstharz dürfen bei Übungen in Brandsimulationsanlagen und flash-over-Containern nicht mehr eingesetzt werden. Es wird empfohlen, hierfür Helme aus Aluminium oder aus einem anderen Kunststoff mit höherer Wärmebeständigkeit zu verwenden.
  2. Feuerwehrleute, bei denen der Eintritt ähnlicher Bedingungen im Einsatz nicht auszuschließen ist, müssen Helme mit höherer Temperaturbeständigkeit ( Werkstoffe Aluminium oder GKF ) tragen. Das bedeutet: Feuerwehren, die Helme aus Textil-Phenol-Kunstharz einsetzen, sollen darauf achten, dass solche Helme nur von Feuerwehrangehörigen getragen werden, die NICHT als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden.
  3. Alle Feuerwehrleute, bei denen mit derartigen Bedingungen NICHT zu rechnen ist, können im Einsatz und Übungsdienst weiterhin den Helm verwenden.
  4. Um auch zukünftig Unterschiede in der Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung zu vermeiden, sollen Helme aus Textil-Phenol-Kunstharz-Werkstoff nicht mehr beschafft werden.

( Zachertz )

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