Landesfeuerwehrverband Hessen

Donnerstag, 17. Mai 2012 Unwetterwarnungen des DWD...
 
Mit Google die LFV-Website durchsuchen:
 
 

Feuerwehrhelm aus Textil-Phenol-Kunstharz-Werkstoff

Unfallgefahren im Brandeinsatz

Wie in den letzten Tagen aus verschiedenen Medien zu erfahren war, gibt es mit einer bestimmten Ausführung unseres Feuerwehrhelmes, nach DIN EN 443, Probleme bei Temperatureinwirkung < 200°C.

Nähere Einzelheiten sind dem Informationsschreiben des HMdI zu entnehmen.

Wir wollen mit dieser Information ergänzend dazu beitragen, dass Führungskräfte und Gerätewarte in den Feuerwehren die richtige Entscheidung treffen, um Unfälle im Einsatz zu vermeiden.

Vorher jedoch ein kleiner Rückblick was überhaupt passiert ist.

Im Rahmen einer Ausbildung kam es bei der Berufsfeuerwehr in Kassel zu Problemen mit Feuerwehrhelmen des Fabrikates Schuberth. Obwohl diese Helme der DIN EN 443 entsprechen, kam es zu einer Blasenbildung im Flashovereinsatz eines Brandübungscontainers. Der betroffene Feuerwehrmann musste den Helm abziehen, um das auftretende Druckgefühl auf die Schädeldecke zu beenden. Bei Nachfragen in anderen Bundesländer wurde festgestellt, dass dies kein Einzelfall war. Unter anderem führte in einem Fall die Blasenbildung zu einem so starken wegdrücken der Helmschale nach oben, dass der Kinnriemen dem Helmträger die Kehle so stark einschnürte, dass dieser Atemnot bekam. Nur das Durchtrennen des Kinnriemens konnte die Situation entschärfen. Auch dieser Fall passierte in einer Brandübungsanlage.

Alle Untersuchungen ergaben das es nur beim Helm der Fa. Schuberth bei einer Temperatureinwirkung < 200°C zur Blasenbildung kommt.

Die Blasenbildung entsteht offensichtlich aufgrund von Gasbildung in der Helmschale bei Temperaturen ab > 200°C.

Der betroffene Helmtyp ist wie folgt zu erkennen:

  1. einen Stempel mit der Aufschrift SH oder einen Stempel kreisrund mit dem Schriftzug "Schuberth Helm"
  2. er darf nicht aus Aluminium sein

Beide Kennzeichen müssen gleichzeitig vorhanden sein. Schuberthhelme aus Aluminium können weiterhin getragen werden. ...

Bis zum heutigen Zeitpunkt ist noch kein Fall bekannt, dass es zu einer Blasenbildung in einem Brandeinsatz kam. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dies nicht passieren kann.

Sollten obengenannte Mängel an Helmen bereits in der Vergangenheit aufgetreten sein, bittet der Landesfeuerwehrverband um eine Mitteilung. Insbesondere dann, wenn es zur Blasenbildung im Brandeinsatz kam.

Der Landesfeuerwehrverband wird sich dafür einsetzen, dass der Feuerwehrhelm wie die andere persönliche Schutzkleidung zukünftig ebenfalls nach HupF geprüft wird.

Also nicht nur den Anforderungen für normalen Arbeitseinsatz entsprechen muss sondern auch auf die besonderen Anforderungen im Feuerwehreinsatz mit seinen vielfältigen Gefahren geprüft wird. Diese Forderung gilt für alle persönlichen Ausrüstungsgegenstände, die im Einsatzfall das Leben und die Gesundheit der Feuerwehrfrauen und -männer schützen sollen.


Seite drucken Zum Seitenanfang
© Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. Impressum

DRK Eschwege DRK OV Eschwege DRK Ortsvereinigung Eschwege DRK Ortsverein Eschwege Deutsches Rotes Kreuz Ortsvereinigung Eschwege Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Eschwege