Resolution
anlässlich der 48. Verbandsversammlung
am 27. April 2002
in Hofbieber, Landkreis Fulda
Rauchmelder retten Leben
In Deutschland kommen bei Wohnungsbränden jährlich etwa 600 Menschen ums Leben. Die Mehrheit davon stirbt an einer Rauchvergiftung. Gerade in der Entstehungsphase eines Brandes werden sehr viele Atemgifte freigesetzt. Verbunden mit einer oftmals unvollkommenen Verbrennung entsteht zusätzlich das tödliche Kohlenmonoxid (CO). Die Räume werden bei der Entstehung des Brandes sehr schnell mit diesem hochgiftigen Rauchgasgemisch gefüllt. Dieses führt zweifelsfrei in wenigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod. Auch viele Kinder unter den Brandopfern könnten noch am Leben sein, wenn es in den Wohnungen Rauchmelder gegeben hätte.
Der Landesfeuerwehrverband Hessen hat die verbindliche Installation von Heimrauchmeldern bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Hessischen Bauordnung gefordert.
Die 48. Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Hessen fordert daher den Hessischen Landtag auf:
Schreiben Sie bei der Änderung der Hessischen Bauordnung die Installation von Heimrauchmeldern gesetzlich vor.
Der Landesfeuerwehrverband Hessen und seine Mitgliedsverbände sehen in der verbindlichen Installation von Heimrauchmeldern einen notwendigen Beitrag, um das Leben von Bürgerinnen und Bürgern in Hessen, hier insbesondere das Leben von Kindern, zu schützen. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Inneren Sicherheit, die vom Bürger selbst wahrgenommen werden kann. Dem Staat entstehen hierbei noch nicht einmal Kosten. Auf regelmäßige behördliche Überprüfungen, wie in ähnlich gelagerten Fällen (Feuerlöscher im Heizungskeller), kann hier durchaus verzichtet werden.
Update vom Dezember 2004:
Die Fraktionen von CDU, SPD und den Grünen haben mit der Drucksache 16/3244 eine Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) als Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht, die Rauchmelder in Neubauten vorschreibt; bestehende Gebäude müssen demnach bis spätestens 2014 entsprechend nachgerüstet werden.