Landesfeuerwehrverband Hessen

Samstag, 04. Februar 2012 Unwetterwarnungen des DWD...
 
Mit Google die LFV-Website durchsuchen:
 
 

Rescue-Tools und Rettungsmesser wieder erlaubt

In seinem Bescheid vom 28.08.2003 stellt das Bundeskriminalamt (BKA) fest, dass die Rescue-Tools und Rettungsmesser in Form von Spring- und Fallmessern -- mit der im Bescheid genannten Klingenform -- keine Waffen im Sinne des neuen Waffengesetzes sind.

Viele der bei den Feuerwehren gebräuchlicheen Rescue-Tools oder Rettungsmesser sind für die Einhand-Bedienung, teils mit Handschuh, ausgelegt und daher Spring- oder Fallmesser -- die das neue Waffengesetz zu verbotenen Gegenständen erklärte. Dies führte allerorten zur Ausmusterung der Messer, die meist zur Eigensicherung oder Rettung benutzt wurden.

Mit der Einstufung des BKA als Werkzeug sind die Rettungsmesser mit allen der folgenden Eigenschaften wie vor dem neuen Waffengesetz ohne besondere Erlaubnis zu erwerben, zu besitzen und zu führen:

  • Springmesser mit einer Klinge, die länger als 8,5 Zentimeter ist, sowie Fallmesser
  • nahezu gerader, durchgehender Rücken
  • sich zur Schneide hin verjüngt
  • anstelle der Spitze abgerundet und Stumpf ist
  • im vorderen Teil hinter der Klingenspitze eine hakenförmige Schneide hat
  • eine gebogene Schneide hat, deren Länge 60% der Klingenlänge nicht übersteigt
  • im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist

Rettungsmesser, die eine andere Klingenform oder -Aufteilung aufweisen, sind weiterhin verbotene Gegenstände und dürfen nicht besessen, geführt oder gar eingesetzt werden -- zuvor müsste auch für diese Messer eine entsprechende Einstufung als Werkzeug durch das BKA erfolgen.


Seite drucken Zum Seitenanfang
© Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. Impressum

DRK Eschwege DRK OV Eschwege DRK Ortsvereinigung Eschwege DRK Ortsverein Eschwege Deutsches Rotes Kreuz Ortsvereinigung Eschwege Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Eschwege