Landesfeuerwehrverband Hessen

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Präambel zu den Musterleistungsverzeichnissen

Liebe Feuerwehrkameradinnen, liebe Feuerwehrkameraden,

Im Auftrag des Präsidiums des LFV-Hessen hat der Fachausschuss Technik Musterleistungsverzeichnisse für ein LF 10/6, LF 20/16, HLF 16/12 und DLA (K) 23/12 sowie allgemeine Grundsätze zu Ihrer Verfügung erarbeitet. Es stellt jeweils ein Muster dar, an dem sich eine ausschreibende Stelle orientieren kann. Es soll eine Hilfestellung für diejenigen sein, die nicht alltäglich mit der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen beschäftigt sind.

Die Entwürfe sollen und können Sie jedoch nicht von Ihrer Verantwortung entbinden, sorgfältig alle Dinge zu berücksichtigen, die durch interne, regionale sowie nationale Vorschriften festgelegt sind oder zusätzlich benötigt werden. Bei einer Ausschreibung im öffentlichen Bereich ist grundsätzlich die VOL zu beachten.

Bei Verwendung dieser Leistungsverzeichnisse müssen Sie (Auftraggeber) das gesamte Leistungsverzeichnis vollständig durcharbeiten, da in einigen Positionen vorab einzelne Positionen durch Kreuze kenntlich gemacht und festgelegt werden müssen.

Nur bei der POS 01.01.0010 unter Airbag und bei der Gewährleistung hat der Auftragnehmer entsprechende Positionen auszufüllen.

Im Leistungsverzeichnis sind bestimmte Positionen als Eventualpositionen (sie können nach der Ausschreibung entscheiden ob Sie ein bestimmtes Produkt oder Zubehör beauftragen wollen) bzw. Alternativpositionen (Sie entscheiden nach der Ausschreibung ob das eine oder andere Produkt oder Zubehör beauftragen wollen) aufgeführt. Bei diesen Positionen wird nur der Einzelpreis aufgeführt. Dieser ist nicht im Gesamtpreis enthalten. Je nach Wunsch bzw. Finanzlage (u.U. ist auch die Masse zu berücksichtigen) können diese Eventual- und Alternativpositionen mit beauftragt werden. Der entsprechende Einzelpreis ist dann in den Gesamtpreis einzuberechnen.

Steht bereits vor Ausschreibungsbeginn fest, dass eine Eventual- und Alternativposition fester Bestandteil des Auftrages werden soll, so können die Eventual- und Alternativpositionen in eine normale Position umgewandelt werden.

Dafür muss bei einer Eventualposition (oder Alternativposition) das Wort Eventualposition bzw. Alternativposition gestrichen und bei der Spalte Gesamtpreis die Schrägstriche (///////////) durch eine Linie (_________) ersetzt werden.

Bei einer Alternativposition ist zusätzlich der vorherige Text bzw. die Position auf das sich die Alternativposition bezieht zu entfernen. Unter Umständen ist die Nomenklatur (01.01.0010) durchlaufend anzupassen.

Kursiv geschriebene Texte sollen genau überprüft werden. Entweder sind diese Texte herauszulöschen oder als normale Schriftart umzuwandeln.

Sind Sie der Meinung, dass ein bestimmter Ausrüstungsgegenstand, bedingt durch die örtliche Gegebenheit, erforderlich ist, sollten Sie dies durch Hinzufügen einer weiteren Position (u.U. als Eventualposition) beschreiben.

In den Allgemeinen Grundsätzen (Seite 5) ist die prozentuale Höhe, die als Restzahlung einbehalten werden soll (drei Monate mängelfreier Betrieb), eingetragen. Empfohlen wird dies in einem Bereich von 5 - 15 % auf den Auftragswert des LOS 02 (Aufbau).

Zur Bewertung der Ausschreibung sind Zuschlagskriterien zu definieren. Über den Preis hinaus können dies z.B. Technischer Wert (Qualität, Erfüllung des Leistungsverzeichnisses, Serviceleistungen u.ä.).

Die Abmaße des Fahrzeuges entsprechen der DIN. Wenn der zur Verfügung stehende Raum im Feuerwehrhaus nicht ausreichend ist, sind entsprechende Maße in der Ausschreibung zu berücksichtigen.

Wir empfehlen, für alle angegebenen Verbraucher eine Energiebilanz erstellen zu lassen, um eine Entladung der Batterie im Leerlauf über einen längeren Zeitraum an der Einsatzstelle zu vermeiden.

Desgleichen erscheint es derzeit unabdingbar, zur Abnahme eine Gewichtsbilanz für die einzelnen Achslasten sowie für das Gesamtfahrzeug erstellen zu lassen. Hierdurch wird eine Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse weitestgehend verhindert.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen der Fachausschuss Technik soweit es möglich ist, zur Verfügung.

An dieser Stelle bedanken wir uns bei Herrn Walter Wentzell (HmdI), Herrn Peter Kraus (HmdI), Herrn BAR Herbert Bätzing (HLFS), Herrn BOR Andreas Giller (BF Kassel), Herrn Norbert Maierhof (Bezirksverband Kurhessen Waldeck), Herrn Werner Bähr (Schwalm-Eder-Kreis), Herrn BAR Wolfgang Rosensprung (BF Offenbach), Herrn BAR Walter Müller (BF Wiesbaden) und Herrn BD Harald Müller (BF Wiesbaden) für die Ausarbeitung der Musterleistungsverzeichnisse.

Fachausschuss Technik des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, im Juni 2006


Weitere Leistungsverzeichnisse finden Sie beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e.V. (VDMA)


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