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Jahreshauptversammlung |
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Hallo Forumsteilnehmer,
bei uns wurde im Januar die Jahreshauptversammlung von Verein und Einsatzabteilung abgehalten. In der Tagesordnung welche 14 Tage vorher in der Tageszeitung veröffentlicht wurde stand mit keinem Wort dabei wer hierzu eingeladen ist und das Wort EINLADUNG fehlte vollends.
Da bei dieser Jahreshauptversammlung auch der 1. Vorsitzende gewählt wurde, nun meine Frage: Ist diese Jahreshauptversammlung gültig oder muss eine neue einberufen werden?
Bitte um antworten.
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25.01.2010 11:22 |
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| RE: Jahreshauptversammlung |
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Uiuiui,
ist da einer mit dem Wahlergebnis nicht zufrieden?
Förmlich gesehen ist es sogar eine Einberufung und keine Einladung. Es ist allerdings unerheblich, ob dieses Wort darüber steht.
Wichtig ist die Bekanntgabe des Termins, Ort,Tagesordnungspunkte und ggfs. Anträge.
Zu jedem Punkt zu dem abgestimmt werden soll, muss es einen Tagesordnungspunkt geben. Natürlich kann unter "Neuwahl Vorstand" auch nur ein einzelnes Mitglied des Vorstandes neu gewählt werden.
Den größten Fallstrick sehe ich zur Zeit bei der Vorbereitung unserer JHV darin, Formgerecht einzuladen und die Beschlussfähigkeit.
Gruß
TW
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22.02.2010 15:31 |
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Generell ist zu beachten was in der jeweiligen Ortssatzung der Wehr bzw. der Vereinssatzung festgelegt ist.
Steht z.B. drin "Zur Jahreshauptversammlung (ordentlichen Mitgliederversammlung beim Verin) ist mit einer Frist von ?? Tagen schriftlich einzuladen", muss eine schriftliche Einladung an jeden Kameraden bzw. jedes Vereinsmitglied versendet werden.
Einfach mal in die Satzung rein schauen.
MkG
__________________ Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.
Einer für alle, alle für einen.
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11.05.2010 14:27 |
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