Landesfeuerwehrverband Hessen

Dienstag, 07. September 2010 Unwetterwarnungen des DWD...
 
Mit Google die LFV-Website durchsuchen:
 
 

Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

Forum der Hessischen Feuerwehren » Landesfeuerwehrverband Hessen » Aus den Vereinen und Verbänden » Jahreshauptversammlung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Jahreshauptversammlung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Daniel112
Mitglied


Jahreshauptversammlung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Forumsteilnehmer,

bei uns wurde im Januar die Jahreshauptversammlung von Verein und Einsatzabteilung abgehalten. In der Tagesordnung welche 14 Tage vorher in der Tageszeitung veröffentlicht wurde stand mit keinem Wort dabei wer hierzu eingeladen ist und das Wort EINLADUNG fehlte vollends.

Da bei dieser Jahreshauptversammlung auch der 1. Vorsitzende gewählt wurde, nun meine Frage: Ist diese Jahreshauptversammlung gültig oder muss eine neue einberufen werden?

Bitte um antworten.
25.01.2010 11:22 E-Mail an Daniel112 senden Beiträge von Daniel112 suchen Nehmen Sie Daniel112 in Ihre Freundesliste auf
ThWild
Mitglied


RE: Jahreshauptversammlung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Uiuiui,
ist da einer mit dem Wahlergebnis nicht zufrieden?

Förmlich gesehen ist es sogar eine Einberufung und keine Einladung. Es ist allerdings unerheblich, ob dieses Wort darüber steht.
Wichtig ist die Bekanntgabe des Termins, Ort,Tagesordnungspunkte und ggfs. Anträge.
Zu jedem Punkt zu dem abgestimmt werden soll, muss es einen Tagesordnungspunkt geben. Natürlich kann unter "Neuwahl Vorstand" auch nur ein einzelnes Mitglied des Vorstandes neu gewählt werden.

Den größten Fallstrick sehe ich zur Zeit bei der Vorbereitung unserer JHV darin, Formgerecht einzuladen und die Beschlussfähigkeit.

Gruß
TW
22.02.2010 15:31 E-Mail an ThWild senden Beiträge von ThWild suchen Nehmen Sie ThWild in Ihre Freundesliste auf
Manuel Napp
Mitglied


Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Generell ist zu beachten was in der jeweiligen Ortssatzung der Wehr bzw. der Vereinssatzung festgelegt ist.
Steht z.B. drin "Zur Jahreshauptversammlung (ordentlichen Mitgliederversammlung beim Verin) ist mit einer Frist von ?? Tagen schriftlich einzuladen", muss eine schriftliche Einladung an jeden Kameraden bzw. jedes Vereinsmitglied versendet werden.

Einfach mal in die Satzung rein schauen.
MkG

__________________
Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.
Einer für alle, alle für einen.
11.05.2010 14:27 E-Mail an Manuel Napp senden Homepage von Manuel Napp Beiträge von Manuel Napp suchen Nehmen Sie Manuel Napp in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Manuel Napp in Ihre Kontaktliste ein AIM-Name von Manuel Napp: Hornisse85
Baumstruktur | Brettstruktur
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum der Hessischen Feuerwehren » Landesfeuerwehrverband Hessen » Aus den Vereinen und Verbänden » Jahreshauptversammlung

Forensoftware: Burning Board 2.3.2, entwickelt von WoltLab GmbH


Seite drucken Zum Seitenanfang
© Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. Impressum